Jörg Alt SJ: „Containern“ ist kein Verbrechen, der Umgang mit Lebensmitteln in Deutschland hingegen verbrecherisch.

 – #jesuitunddieb

Das (vorläufige) Ende eines „hochnotpeinlichen Verfahrens“

Im Dezember 2021 hatte der Nürnberg Jesuit Dr. Jörg Alt in einem Akt Zivilen Ungehorsams Lebensmittel aus Müllcontainern gerettet, kostenlos verteilt und aufgrund einer Selbstanzeige ein Strafverfahren wegen „besonders schweren Diebstahls“ kassiert. Dass es nun von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eingestellt wurde, „hat politische, keine rechtliche Gründe“, betont Pater Alt und pocht darauf, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.

"In Ihrem Einstellungsbescheid spricht die Staatsanwaltschaft davon, dass an der Strafbarkeit des ‚Containerns‘ keinerlei Zweifel an sich bestünden. Die Staatsanwaltschaft hat gleichwohl das gegen mich geführte Verfahren aus tatsächlichen Gründen eingestellt, weil eine hinreichende Umgrenzung der Taten angeblich nicht möglich sei. Diese Begründung überrascht, weil die Entnahme der Lebensmittel aus den Containern durch Lichtbilder dokumentiert, der Tatort und die Tatzeit bekannt sind und ich ein Geständnis abgegeben habe.

Interessengeleitete Sonderbehandlung

Vor diesem Hintergrund erscheint mir, dass ich als Priester und Jesuit privilegiert behandelt werde. Eine Einstellung bei der in meinen Fall vorliegenden Akten-, Beweis- und Geständnislage, zumal im Fall eines ‚besonders schweren Diebstahls‘, wäre bei anderen Menschen angesichts der geltenden Rechtslage und der darauf aufbauenden Auslegung durch die Gerichte unverzüglich und mit der ganzen Härte des Gesetzes zur Anklage gebracht worden.
Dies legt nahe, dass die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft interessengeleitet, damit eine gerichtliche Befassung mit gesellschaftlich bedeutenden Themen vermieden wird, die ich mit meiner Tat verbunden habe.

Dies ist aber angesichts der Teuerungen, die der Ukrainekrieg ebenso mit sich bringt wie Wetterkapriolen des Klima­wandels und stockende Lieferketten, nicht hinnehmbar: Versorgungsengpässe werden zunehmen, und damit Teuerung, und damit die Notwendigkeit von Menschen, sich mit Essen aus der Mülltonne versorgen zu müssen.

„Containern“ entkriminalisieren – Essen-Retten-Gesetz einführen!

Ich habe diese Tat begangen, um auf Missstände in unserem Rechtssystem aufmerksam zu machen und den Gesetzgeber gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Dies ist bis jetzt nicht erfolgt. Das bedeutet, dass andere Menschen ohne vergleichbaren institutionellen Schutz nach wie vor angezeigt, angeklagt und verurteilt werden können. Aus diesem Grund bin ich mit der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden und behalte mir vor, im Rahmen rechtlichen Gehörs weitere Details und Konkretisierungen meines Diebstahls zu den Akten zu geben.

Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft dann dem Legalitäts- und Gleichbehandlungsgrundsatz folgend, die gegen mich geführten Ermittlungen wieder aufnimmt. Solange der Gesetzgeber ’Containern’ im Rahmen des von mir auch geforderten Essen-Retten-Gesetzes nicht für alle entkriminalisiert hat, ist für eine Einstellung des gegen mich geführten Verfahrens kein Raum."

P. Dr. Jörg Alt SJ

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